| Antrag: | Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Dirk Adams |
| Status: | Übernahme |
| Angelegt: | 16.11.2017, 15:40 |
ÄA V 02-41: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse!
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speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlichmitunter sogar alle Polizist*innen bundesweit, da diebestimmte Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige
Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in
die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner,
die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der
Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt
Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit
aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen
Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische
Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für
die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung,
Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei
abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten
"Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".
Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne
jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten
dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und
durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett
intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein.
Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen
(sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts
(unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren
Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und
belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der
Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten
Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen -
von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist
klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität
lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung
des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für
die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.
Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei,
Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu
speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend
haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlichmitunter
sogar alle Polizist*innen bundesweit, da diebestimmte Daten mit dem bundesweiten
Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie
kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder
"Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat
verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich
verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei
Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter
nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen
mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was
jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen
gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik
der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und
kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne
Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals
die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den
personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen
uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des
Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem
Innenministerium.